Entscheidung über Leben und Tod
Expertentelefon rund um die Themen Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungsvorsorge
Mitte Februar wurde der niederländische Prinz Johan Friso beim Skifahren von einer Lawine verschüttet. Schon kurz nach dem Unfall war klar, dass er vermutlich aus dem Koma nicht mehr erwachen wird. Nach niederländischem Recht muss ein Mensch in einem solch hoffnungslosen Zustand nicht am Leben erhalten werden. Die Ärzte dürfen das Beatmungsgerät sogar ohne Zustimmung der Familie abschalten. Anders ist die Lage in Deutschland: Auch hier dürften Ärzte zwar passive Sterbehilfe durch das Abschalten lebenserhaltender Geräte leisten – aber nur dann, wenn es dem vermuteten oder dokumentierten Willen des Betroffenen entspricht! Wie aber kann man einen solchen Willen artikulieren und wie kann man sicherstellen, dass er auch wirklich umgesetzt wird? Und wie kann man schließlich dafür sorgen, dass auch der letzte Weg selbst nach den eigenen Vorstellungen gestaltet wird? Diese und viele andere Fragen gab es bei unserem Expertentelefon.